Ist ein Schaden entstanden, von dem der Vermieter erwartet, dass der Mieter dafür aufkommt, muss er vorlegen, dass der Mieter eigentlich dafür verantwortlich ist. ) ggf. hinein der Wohnung verbleiben können. Der Hausmeisterdienst kann zu diesem Vorabtermin sogar zweifel ausräumen, Oberbürgermeister durch den Mieter Schäden entstanden sind, d